Häufig gestellte Fragen
Fragen und Antworten
Wann kann ich Bürgergeld beantragen?
- wenn Sie mindestens 15 Jahre alt sind,
- wenn Sie das Renteneintrittsalter noch nicht erreicht haben,
- wenn Sie einen Wohnsitz in Deutschland haben,
- wenn Sie erwerbsfähig sind,
- wenn Sie hilfebedürftig sind, weil Sie Ihren Lebensunterhalt nicht eigenständig und aus eigenen Mitteln finanzieren können.
Mit welchen Dokumenten muss ich vorsprechen, um einen Antrag auf Bürgergeld stellen zu können?
- Personalausweis,
- gültiger Aufenthaltstitel (eAT) – Fiktionsbescheinigung,
- Pass mit gültiger Meldebescheinigung. Diese sollte nicht älter als 3 Monate sein.
Welche Möglichkeit habe ich, dem Jobcenter Unterlagen vorzulegen / einzureichen?
Wir empfehlen, Dokumente digital über das Portal jobcenter.digital einzureichen.
Sollte dies für Sie nicht möglich sein, stehen auch Briefkästen an allen Liegenschaften für die Abgaben von Kopien Ihrer Unterlagen bereit.
Muss ich ein eigenes Konto haben, wenn ich Bürgergeld erhalten will?
Grundsätzlich ist die Zahlung auf Ihr eigenes Konto immer zu empfehlen. Sollten Sie noch kein Konto haben, lassen Sie bei einer Bank eventuell die Einrichtung eines Girokontos auf Guthabenbasis („Basiskonto") prüfen. Für die Einrichtung eines solchen Kontos bestehen in der Regel sehr niedrige Hürden.
Sollte dies nicht möglich sein, können Sie auch ein anderes Konto für die Zahlung angeben. Sie müssen nicht zwingend selbst Kontoinhaber oder Kontoinhaberin sein. Hierbei ist allerdings Vorsicht geboten: Sollte ein Zugriff auf die Leistungen für Sie nicht möglich sein und Sie können über Ihren individuellen Anspruch nicht verfügen, gilt dieser dennoch als ausgezahlt.
Die letzte Möglichkeit, ist die Zahlung Ihrer Leistungen per „Zahlungsanweisung zur Verrechnung" (Scheck). Dieser Scheck kann dann bei jeder Auszahlungsstelle der Deutschen Post oder der Postbank ausbezahlt werden. Hierbei ist allerdings zu beachten, dass die Zustellung der Scheckzahlungen aufgrund des Postlaufes störanfälliger ist und bei der Einlösung der Schecks abhängig von der Höhe der Zahlung Gebühren von bis zu 11,35 Euro entstehen können.
Darf ich, wenn ich Bürgergeld beziehe auch Urlaub machen oder mich woanders aufhalten?
Wenn Sie Leistungsempfänger von Bürgergeld sind, können Sie 21 Tage Urlaub (Ortsabwesenheit) beantragen.
Dies können Sie bis zu 3 Monate vorab, jedoch bis spätestens 5 Tage vorher online über jobcenter.digital, telefonisch, schriftlich oder persönlich in Ihrem Jobcenter vor Ort erledigen.
Was muss ich dem Jobcenter mitteilen?
Wenn Sie Bürgergeld beziehen, so teilen Sie uns unbedingt jegliche Veränderung mit, z.B.
- Änderung der Bankverbindung oder Rufnummer,
- Ein- oder Auszug einer Person aus der Wohnung,
- Trennung vom Partner, Arbeitsaufnahme,
- Geburt von Kindern, bevorstehende Um- oder Wegzüge,
- Kauf von Kfz.
- usw.
Nutzen Sie hierzu gerne: jobcenter.digital oder unsere Onlineangebote.
Hat das Jobcenter Herne eine App zur Einreichung von Dokumenten oder bei Fragen an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter?
Das JC Herne hat KEINE App zur Kontaktaufnahme oder zum Einreichen von Unterlagen - nutzen Sie dafür bitte die Internetseite jobcenter.digital.
Kann ich das Jobcenter Herne telefonisch erreichen?
Das Jobcenter Herne ist von Montag bis Donnerstag in der Zeit von 08:00 bis 18:00 Uhr sowie Freitag von 08:00 bis 14:00 Uhr unter der Rufnummer 02325/637–0 sowie zusätzlich von Montag bis Mittwoch in der Zeit von 13:00 bis 15:30 Uhr unter der Rufnummer 02325/637-300 zu erreichen.
Kann ich Bürgergeld beantragen, wenn ich berufstätig bin oder Arbeitslosengeld I beziehe?
Das lässt sich nicht pauschal beantworten. Das hängt immer von Ihrem Einkommen und Ihrer persönlichen Situation ab. Es erfolgt immer eine individuelle Prüfung.
Bin ich krankenversichert, wenn ich Bürgergeld erhalte?
Ja, wenn Sie Leistungen vom Jobcenter beziehen, so werden in dieser Zeit auch Ihre Sozialabgaben zur Krankenversicherung und Pflegeversicherung gezahlt.