Bildungs- und Teilhabepaket
Mit dem Bildungs- und Teilhabepaket können Kinder und Jugendliche an Aktivitäten und Angeboten teilnehmen, die eigentlich Geld kosten – zum Beispiel Klassenfahrt, Musikschule oder Sportverein. Alle Kinder und Jugendlichen sollen die gleichen Möglichkeiten haben, auch wenn ihre Eltern weniger Geld haben.
Voraussetzungen
Wie sind die Voraussetzungen, um unterstützt zu werden?
Grundsätzlich haben alle Kinder, deren Eltern Bürgergeld erhalten, Anspruch auf Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket. Wenn Sie Bürgergeld bekommen, helfen wir im Jobcenter Herne Ihnen gerne weiter. Melden Sie sich einfach bei uns.
Bekommen Sie andere Leistungen?
Dann ist möglicherweise das Sozialamt der Stadt Herne für Ihren Antrag zuständig.
Nachfolgend finden Sie alle Unterstützungsangebote aus dem Bildungs- und Teilhabepaket
Unterstützungsangebote Welche Hilfen gibt es aus dem Bildungs- und Teilhabepaket?
Schulbedarf zur Unterstützung zum Kauf von Schulmaterialien und Ausstattung
Schulkinder unterstützen wir halbjährlich durch das Schulbasispaket beim Kauf von Schulmaterialien und Ausstattung. Dafür zahlen wir 2024 zum 01.08. des Jahres 130 Euro und zum 01.02. des Jahres 65 Euro aus. Hinweis: Diese Werte können sich jedes Jahr ändern.
Für Schüler:innen bis 15 Jahre läuft die Auszahlung automatisch. Sie müssen also keinen Antrag stellen.
Schüler:innen, die älter als 16 Jahre sind, müssen eine Schulbescheinigung einreichen, um den Zuschuss zu bekommen.
Kultur, Sport & Musik
Wir wollen, dass alle Kinder und Jugendliche an Aktivitäten teilnehmen können, die ihnen Spaß machen. Deshalb unterstützt sie das Bildungs- und Teilhabepaket mit 15 Euro im Monat. Das Geld können Sie bei uns im Jobcenter beantragen. Ihr Kind kann diese ganz nach persönlichen Interessen dann zum Beispiel für Mitgliedsbeiträge in Musikschulen oder Spiel- und Sportvereinen ausgeben.
Übersicht der finanziellen Hilfen des Bildungs- und Teilhabepakets
Hier finden Sie eine Übersicht der finanziellen Hilfen des Bildungs- und Teilhabepakets, die Sie und Ihr Kind an anderen Stellen beantragen und in Anspruch nehmen können:
Kostenübernahme fürs Mittagessen:
Die Verpflegung in Schule und Kindergarten wird über das Bildungs -und Teilhabepaket von der Stadt Herne übernommen.
Klassenfahrten und Ausflüge:
Neben eintägigen Ausflügen mit dem Kindergarten oder der Schule können auch mehrtägige Aufenthalte durch das Bildungs- und Teilhabepaket bezahlt werden. So muss kein Kind auf eine Klassenfahrt, eine Exkursion oder einen Ausflug verzichten.
Kostenbeteiligung für Veranstaltungen von Schule und Kita (wie z.B. einen Schulzirkus) können allerdings nicht übernommen werden.
Für die Übernahme der Kosten für Klassenfahrten und Ausflüge müssen Sie sich direkt an die Schule oder KiTa Ihres Kindes wenden.
Ergänzende Lernförderung:
Kinder benötigen manchmal über die schulischen Angebote hinaus ergänzende Lernförderung, um die wesentlichen Lernziele zu erreichen.
In diesen Fällen übernimmt die Stadt Herne die Kosten für eine Nachhilfe. Voraussetzung hierfür ist, dass die Schule des Kindes den Bedarf der Lernförderung bestätigt.
Gewährung eines Deutschland-Ticket Schule ab einer einer bestimmten Schulwegstrecke:
Das ermäßigte Schülerticket (Deutschland-Ticket Schule) für anspruchsberechtigte Schülerinnen und Schüler ist in Deutschland in allen Verkehrsmitteln des öffentlichen Nahverkehrs gültig. Es berechtigt Fahrten sowohl zur Schule als auch in der Freizeit ohne zeitliche Beschränkungen (Benutzung in den Ferien, an Wochenenden und an Feiertagen).
Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten der Stadt Herne:
Schülerbeförderung - Gewährung eines Deutschland-Ticket Schule - Serviceportal Stadt Herne
Flyer + Downloads
Weitere Einzelheiten zu den Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets finden Sie hier:
Stadt Herne
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)
Sowie in den nachfolgenden Flyern:
Flyer BuT - Deutsch
Flyer BuT - Ukrainisch
Flyer BuT - Arabisch
Flyer BuT - Türkisch
Flyer BuT - Russisch